Fördermittel für Ihre energetische Sanierung
Gezielt nutzen und wirtschaftlich investieren.

Fördermittel für energieeffiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat seit 2021 energetische Sanierungen und Neubauten. Die Förderung erfolgt entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die BEG fasst frühere Förderprogramme in einem einheitlichen System zusammen und gliedert sich bei Wohngebäuden in zwei zentrale Bereiche:
- BEG Wohngebäude (WG)
- BEG Einzelmaßnahmen (EM)
Einzelmaßnahmen werden über das BAFA bezuschusst, während Effizienzhaus-Standards in der Regel über KfW-Kredite gefördert werden.
Förderung nur mit zertifiziertem Energieeffizienz-Experten
Die Beantragung und fachliche Begleitung der BEG-Förderung ist ausschließlich über einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten möglich. Dieser erstellt alle erforderlichen Nachweise nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und stellt die korrekte Förderfähigkeit sicher.
Orientierung im Fördermittelsystem
Die staatlichen Förderprogramme unterliegen festen technischen Vorgaben, Fristen und Kombinationsregeln. Bereits kleine formale Fehler können dazu führen, dass Fördermittel ganz oder teilweise verloren gehen. Gleichzeitig unterscheiden sich die Förderbedingungen je nach Maßnahme, Gebäudeart und Sanierungsumfang deutlich.
Eine strukturierte Fördermittelbegleitung sorgt dafür, dass Maßnahmen korrekt eingeordnet, Fördermöglichkeiten realistisch bewertet und Anträge vollständig und fristgerecht vorbereitet werden. So entsteht eine sichere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in die energetische Modernisierung.
Geförderte Maßnahmen im Überblick

bis zu 70 %
Heizungstechnik
Gefördert wird der Austausch alter Heizungen gegen effiziente Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie- oder Biomasseanlagen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Heizungsförderung über die KfW. Je nach Ausgangssituation und Bonusbausteinen sind hohe Zuschüsse möglich.

bis zu 50 %
Individueller
Sanierungsfahrplan
Der iSFP bietet eine strukturierte Analyse des Gebäudes und zeigt sinnvolle Sanierungsschritte auf. Die Erstellung wird mit 50 % Zuschuss, maximal 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE) staatlich gefördert.

bis zu 50 %
Fachplanung & Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung stellen die fachgerechte Umsetzung sicher. Dazu zählen Berechnungen, Nachweise und die Qualitätssicherung während der Bauphase. Diese Leistungen werden anteilig bezuschusst.

bis zu 20 %
Außenwände
Die Dämmung von Außenwänden – innen oder außen – reduziert Wärmeverluste deutlich. Gefördert werden Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen.

bis zu 20 %
Fenster & Türen
Der Austausch von alten Fenster und Türen gegen energieeffiziente Systeme verbessert Wärmeschutz und Wohnkomfort. Auch Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind förderfähig.

bis zu 20 %
Dachflächen & Böden
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an Dachflächen, Geschoss- und Kellerdecken-dämmung

bis zu 20 %
Lüftung
Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung verbessern Luftqualität und Energieeffizienz. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung solcher Systeme.

bis zu 20 %
Optimierung der Heizung
Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich, Regelungs- und Pumpentechnik oder Rohrdämmung steigern die Effizienz bestehender Heizungsanlagen. Sie lassen sich oft mit geringem Aufwand umsetzen.
KfW-Ergänzungskredit
Finanzierung sinnvoll ergänzen
Der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 / 359) ermöglicht die Finanzierung energetischer Einzelmaßnahmen als Ergänzung zu einem bereits bewilligten BAFA-Zuschuss im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen. Er dient dazu, verbleibende Finanzierungslücken nach Abzug der Zuschüsse zu schließen.
Gefördert wird ein breites Spektrum an Einzelmaßnahmen, darunter der Austausch von Fenstern und Türen, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen, Smart-Home-Lösungen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Beispiel der Austausch oder die Anpassung von Heizkörpern.
Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen und wird zu vergünstigten Zinssätzen angeboten. Je nach Bedarf sind unterschiedliche Laufzeiten möglich. Zuschuss und Kredit lassen sich kombinieren, sodass Investitionen wirtschaftlich und planbar umgesetzt werden können.
Der Ergänzungskredit setzt einen bewilligten BAFA-Zuschuss voraus. Konditionen und Verfügbarkeit richten sich nach den jeweils aktuellen Förderbedingungen der KfW.

Allgemeine Voraussetzungen für die BAFA-Förderung (BEG-EM)
Formale Voraussetzungen
Einbindung eines Energieberaters
Für förderfähige Maßnahmen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte in die Planung und Antragstellung einzubinden. Er stellt sicher, dass alle technischen und formalen Vorgaben eingehalten werden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragserteilung oder eine Anzahlung. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen.
Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb
Die Umsetzung muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Werden Leistungen in Eigenregie erbracht, ist eine fachliche Prüfung und Bestätigung durch einen Fachbetrieb erforderlich.
Sanierungs-maßnahme am Bestandsgebäude
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
Technische und zeitliche Rahmenbedingungen
Technische Mindest-anforderungen
Die geplanten Maßnahmen müssen die technischen Anforderungen der BEG-EM erfüllen. Dazu zählen unter anderem definierte U-Werte, Effizienzkennzahlen oder Systemanforderungen, abhängig von der jeweiligen Maßnahme.
Energieeffizienz der Maßnahme
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die nachweislich zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen.
Umsetzungszeitraum
Nach Bewilligung der Förderung müssen die Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt und abgerechnet werden.
Investitionsvolumen
Die förderfähigen Kosten betragen mindestens 2.000 Euro und maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der maximale Förderrahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

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