Fördermittel für Ihre energetische Sanierung
Gezielt nutzen und wirtschaftlich investieren.

Fördermittel für energieeffiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat seit 2021 den Heizungstausch und die energetische Sanierung bestehender Gebäude. Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für Neubauten stehen separate Förderprogramme zur Verfügung.
Bei bestehenden Wohngebäuden gliedert sich die Förderung in zwei zentrale Bereiche:
BEG Wohngebäude (WG): umfassende Sanierung zum Effizienzhaus
BEG Einzelmaßnahmen (EM): einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen
Innerhalb der BEG-Einzelmaßnahmen fördert die KfW den Heizungstausch und stellt Ergänzungskredite bereit. Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung, werden über das BAFA beantragt. Umfassende Effizienzhaus-Sanierungen fördert die KfW über zinsvergünstigte Kredite.
Fachliche Begleitung je nach Maßnahme
Welche fachliche Begleitung erforderlich ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Bei Effizienzhaus-Sanierungen und vielen über das BAFA geförderten Maßnahmen muss eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin oder ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Bei der Heizungsförderung können die erforderlichen technischen Bestätigungen alternativ durch ein registriertes Fachunternehmen erstellt werden.
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Förderstelle. Je Maßnahme prüfen die Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen die technischen Voraussetzungen und erstellen die benötigten Bestätigungen und Nachweise nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien.
Orientierung im Fördermittelsystem
Die staatlichen Förderprogramme unterliegen technischen Vorgaben, Fristen und Kombinationsregeln. Bereits kleine formale Fehler können dazu führen, dass Fördermittel ganz oder teilweise verloren gehen. Gleichzeitig unterscheiden sich die Förderbedingungen je nach Maßnahme, Gebäudeart und Sanierungsumfang.
Eine strukturierte Fördermittelbegleitung sorgt dafür, dass Maßnahmen korrekt eingeordnet, Fördermöglichkeiten realistisch bewertet und Anträge vollständig und fristgerecht vorbereitet werden. So entsteht eine sichere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in die energetische Modernisierung.
Geförderte Maßnahmen im Überblick

bis zu 80 %
Heizungstechnik
Gefördert wird der Austausch alter Heizungen gegen effiziente Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie- oder Biomasseanlagen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Heizungsförderung über die KfW. Je nach Ausgangssituation und Bonusbausteinen sind hohe Zuschüsse möglich.

bis zu 50 %
Individueller
Sanierungsfahrplan
Der iSFP bietet eine strukturierte Analyse des Gebäudes und zeigt sinnvolle Sanierungsschritte auf. Die Erstellung wird mit 50 % Zuschuss, maximal 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE) staatlich gefördert.

bis zu 50 %
Fachplanung & Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung stellen die fachgerechte Umsetzung sicher. Dazu zählen Berechnungen, Nachweise und die Qualitätssicherung während der Bauphase. Diese Leistungen werden anteilig bezuschusst.

bis zu 17,5 %
Außenwände
Die Dämmung von Außenwänden – innen oder außen – reduziert Wärmeverluste deutlich. Gefördert werden Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen.

bis zu 17,5 %
Fenster & Türen
Der Austausch von alten Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Systeme verbessert Wärmeschutz und Wohnkomfort. Auch Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind förderfähig.

bis zu 17,5 %
Dachflächen & Böden
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecken.

bis zu 17,5 %
Lüftung
Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung verbessern Luftqualität und Energieeffizienz. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung solcher Systeme.

bis zu 17,5 %
Optimierung der Heizung
Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich, Regelungs- und Pumpentechnik oder Rohrdämmung steigern die Effizienz bestehender Heizungsanlagen. Sie lassen sich oft mit geringem Aufwand umsetzen.
KfW-Ergänzungskredit
Finanzierung sinnvoll ergänzen
Der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) ermöglicht die Finanzierung energetischer Einzelmaßnahmen, für die bereits eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt. Damit können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden.
Gefördert wird ein breites Spektrum an Einzelmaßnahmen, darunter der Austausch von Fenstern und Türen, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen, Smart-Home-Lösungen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen und wird zu vergünstigten Zinssätzen angeboten. Je nach Bedarf stehen unterschiedliche Laufzeiten zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner.
Hinweis: Voraussetzung ist eine höchstens zwölf Monate alte, noch nicht ausgezahlte KfW-Zuschusszusage und/oder ein entsprechender BAFA-Zuwendungsbescheid.
Der Ergänzungskredit setzt einen bewilligten BAFA-Zuschuss voraus. Konditionen und Verfügbarkeit richten sich nach den jeweils aktuellen Förderbedingungen der KfW.

Allgemeine Voraussetzungen für die BAFA-Förderung (BEG EM)
Formale Voraussetzungen
Fachliche Begleitung und Bestätigung
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte einzubinden. Bei der Heizungsoptimierung kann die Bestätigung auch durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen.
Vertrag und Antragstellung
Vor der Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abzuschließen. Erst nach der Antragstellung darf mit der Ausführung begonnen werden.
Fachgerechte Ausführung
Die Maßnahme muss fachgerecht ausgeführt und bestätigt werden. Bei Eigenleistungen sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig, die korrekte Umsetzung muss fachlich bestätigt werden.
Anforderungen an das Bestandsgebäude
Das Gebäude muss fertiggestellt sein. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Technische und zeitliche Rahmenbedingungen
Technische Mindest-anforderungen
Die geplanten Maßnahmen müssen die technischen Anforderungen der BEG-EM erfüllen. Dazu zählen unter anderem definierte U-Werte, Effizienzkennzahlen oder Systemanforderungen, abhängig von der jeweiligen Maßnahme.
Energieeffizienz der Maßnahme
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die nachweislich zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen.
Umsetzungs- und Nachweisfristen
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich 36 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme vollständig umgesetzt werden. Der Verwendungsnachweis ist anschließend fristgerecht einzureichen.
Förderfähiger Kostenrahmen
Für die erste Wohneinheit werden jährlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich der Kostenrahmen auf bis zu 60.000 Euro. Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge.

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