Energieausweis
  (Bedarfs- und Verbrauchsausweis)

Die standardisierte Bewertung des energetischen Zustandes Ihrer Immobilie

Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent darstellt. Er berücksichtigt Energiebedarf, Energieverbrauch und die primäre Wärmequelle und liefert damit wertvolle Informationen für Eigentümer und Kaufinteressenten.

Zweck des Energieausweises

  • Aufzeigen der Umweltverträglichkeit eines Hauses
  • Einschätzung der zu erwartenden Energie- und Betriebskosten
  • Grundlage für fundierte Entscheidungen bei Kauf, Verkauf oder Modernisierung
  • Treibhausgasemissionen aus Primärenergieverbrauch bzw. Primärenergiebedarf werden nun ausgewiesen
  • Mehr Transparenz für Eigentümer und zukünftige Nutzer


Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche Unterschiede bestehen und welche Ausweise für welche Situation geeignet sind.


 

Verbrauchsausweis
oder
Bedarfsausweis?

Beide dokumentieren den energetischen Zustand, unterscheiden sich jedoch in der Methodik, Aussagekraft und Kosten.

Verbrauchsausweis

• Basis: Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten drei Jahre

• Erstellung: Einfach, meist ohne Vor-Ort-Termin möglich

• Vorteile: Kostengünstig, schnell verfügbar und unkompliziert

• Hinweis: Aussagekraft abhängig vom Nutzerverhalten und der Nutzung

Bedarfsausweis

• Basis: Technische Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes

• Erstellung: Detaillierte Datenerfassung, Vor-Ort-Termin meist nötig

• Vorteile: Objektiv, belastbar und unabhängig vom Nutzerverhalten

• Hinweis: Höherer Aufwand und Kosten durch umfangreiche Analyse 

Welcher Energieausweis ist erforderlich?

Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Verbrauchsausweis ausreichend

Bauantrag nach 01.11.1977

Gebäude nach Wärmeschutzverordnung saniert

Mehrfamilienhäuser mit > 4 Wohneinheiten, auch bei Baujahr vor 01.11.1977

Bedarfsausweis 
erforderlich

Bauantrag vor 01.11.1977 und nicht saniert

Neubauten

 

 

Ihr Mehrwert durch den Energieausweis

Rechtssicherheit

Der Energieausweis erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verpflichtend vorzulegen. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und mögliche Bußgelder.

Transparenz

Der Energieausweis macht den energetischen Zustand Ihres Gebäudes objektiv vergleichbar. Energiekennwerte, Effizienzklassen und Emissionen schaffen eine klare Entscheidungsgrundlage für Eigentümer und Interessenten.


 

Orientierung

Kauf- oder Mietinteressenten erhalten auf einen Blick eine Einschätzung zu Energieverbrauch, Kosten und Klimawirkung. Das stärkt Vertrauen, erleichtert Entscheidungen und erhöht die Markttransparenz.

Grundlage

Der Energieausweis bildet eine solide Basis für Modernisierungsüberlegungen, Förderberatungen oder weiterführende Leistungen wie Sanierungskonzepte, Heizungsoptimierung oder Wärmepumpenplanung.

Der Energieausweis schafft Transparenz und ist oft der erste Schritt zu einer bewussten und zukunftssicheren Immobilienentscheidungen. 

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